Mitglieder des Gesamtvorstandes

Nach § 12 ABs. 1 der Vereinssatzung besteht der Vorstand (Gesamtvorstand) aus

a) dem geschäftsführenden Vorstand

b) den Abteilungsleitern oder deren Vertreter

c) dem stellvertretenden Schatzmeister

 

Neueste Kommentare

Umfrage

Wie findet Ihr unsere neue Homepage:

Jetzt registrieren

Werde jetzt gleich ein Teil des Vereins und trete der Community bei.

Fotos

1281095189-20253.jpg